Energie- und Umweltagentur des Landes Niederösterreich
Energieberatung Niederösterreich

Kann ich eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auch auf einem Flachdach installieren?

Ja, in diesem Fall werden die PV-Module auf einem schräg aufgestellten Montagesystem montiert, damit kann die Anlage optimal nach Süden ausgerichtet bzw. eine gute Neigung erreicht werden. Um den Eigenverbrauch zu optimieren, könnte es sinnvoll sein - und das gilt für viele Privathaushalte - die PV-Module nach Osten und Westen ausrichten. Je nachdem zu welcher Tageszeit mehr elektrische Energie benötigt wird, sind die PV-Module vorwiegend nach Osten oder Westen auszurichten.

Ist mein Dach für eine PV-Anlage geeignet? Braucht es bestimmte Voraussetzungen?

Im Normalfall sind keine aufwendigen Umbauarbeiten nötig. Sollte das Dach Ihres Hauses aber schon älter sein, empfehlen wir vorab die Berechnung eines konzessionierten Statikers / einer konzessionierten Statikerin zu beauftragen bzw. müssen entsprechende Unterlagen vorahnden sein. Die Dachausrichtung ist relevant, geeignet für die Installation von PV-Anlagen sind Ost, West und Süd ausgerichtete Dachflächen. Auch Flachdächer sind geeignet.

Muss ich vor der Installation einer PV-Anlage Genehmigungen einholen?

Es werden keine rechtlichen Genehmigungen benötigt, um eine PV-Anlage zu installieren, deren Engpassleistung kleiner 1.000 kWp ist. Für die Nutzung von Freiflächen und denkmalgeschützten Gebäuden und Objekten müssten Genehmigungen eingeholt werden. Ab einer Engpassleistung von 1.000 kWp wird eine elektrizitätsrechtliche Genehmigung erforderlich, um den Anschluss an das Elektrizitätsnetz zu ermöglichen. Der Anschluss an das Elektrizitätsnetz muss mit dem Netzbetreiber abgestimmt werden und diesbezügliche Kriterien müssen erfüllt werden, aber das betrifft vorwiegend die Arbeiten eines konzessionierten Elektrikerbetriebes.

Wie komme ich zur Übersicht meiner Eingereichten Energieausweise?

Folgen Sie hierzu folgendem Link Für das Einsehen der von Ihnen eingereichten Energieausweises in ZEUS Niederösterreich ist ein Benutzerkonto, dem das Verfahrensrecht „Energieausweisdatenbank NÖ › Berechner“ im Unternehmensserviceportal (USP) zugeordnet wurde, erforderlich. Webservicekonto – Upload vom Berechnungsprogramm nach ZEUS NÖ Benutzerkonto – Einsehen eingereichter Energieausweise in ZEUS NÖ

Portrait Nebahat Öz

Nebahat Öz

Schwerpunkte: Beratungsprotokolle, Abrechnung

Beteiligte am Sonnenkraftwerk Göttweigblick

Erfolgsprojekt Energiegemeinschaft „Göttweigblick“

Die Energiegemeinschaft Göttweigblick leistet mit ihrem Sonnenkraftwerk einen Beitrag zur Energiewende in der Region Krems. Die BürgerInnen aus den umliegenden Gemeinden konnten zur Umsetzung beitragen und sich finanziell beteiligen. Das Projekt war in kurzer Zeit finanziert.

Wohnbaucheck - planen Sie Ihr Wohnprojekt

Mit diesem kostenlosen Online-Tool haben Sie ein einfaches Werkzeug zur Hand mit dem Sie die Energieeffizienz und die ökologische Beschaffenheit Ihres Wohnprojekts optimieren können.

Porträt von Bernhard Sandler

Bernhard Sandler

Schwerpunkte: Energieberatung, Heizungsumbau, Kachelofen, Pellet

Wie komme ich zum Heizwärmebedarf?

Wenn Sie einen Energieausweis für Ihr Wohngebäude haben, können Sie den Heizwärmebedarf dort finden. Im Erhebungsformular setzen Sie bitte die Energie-Kennzahl „Heizwärmebedarf spezifisch Standort Klima“ ein – die Einheit der Kennzahl ist kWh/m²a.

Ist die Technik sicher?

Ja, die Technik ist sicher. In Österreich müssen sämtliche Bauteile normgerecht ausgeführt sein. Außerdem müssen Richtlinien eingehalten werden, die die Netzstabilität garantieren. 

Photovoltaik in Niederösterreich

Der Photovoltaik-Ausbau schreitet voran - Tendenz weiter steigend. Der Sonnenstrom macht unabhängig und die Investition zahlt sich rasch aus. Alles, was Sie zum Thema PV wissen müssen, finden Sie in unseren Artikeln. Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema "Photovoltaik" erhalten Sie in den FAQ. 

Muss ich meine Einkünfte aus dem Verkauf von elektrischer Energie versteuern?

Laut dem Einkommensteuergesetz 1988 – EStG 1988, das ein Bundesgesetz ist, § 3. (1) 39. sind Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von bis zu 12.500 kWh elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen, wenn die Engpassleistung der jeweiligen Anlage die Grenze von 25 kWp nicht überschreitet, von der Einkommensteuer befreit. Sollten Sie mehr als die 12.500 kWh elektrischer Energie aus Ihrer Photovoltaikanlagen verkaufen, gelten die aktuell gültigen Steuersätze, siehe https://www.finanz.at/steuern/einkommensteuer/, für die damit lukrierten Einkünfte. 

Was ist ein Gesamtsanierungskonzept?

Im Rahmen einer Beratung wird ein auf Basis der energetischen Bewertung des Bestandsgebäudes, des Heizungssystems und den örtlichen Gegebenheiten angepasstes Gesamtsanierungskonzept erstellt. Darin enthalten sind für die Sanierung notwendige Maßnahmen, sowie deren technisch richtige Umsetzungsreihenfolge, die Angaben zu den Vollkosten der einzelnen Szenarien und auch Förderungsmöglichkeiten. Die technischen Beratungen richten sich nach den Vorgaben der OIB Richtlinie 6, die Berechnungen zu den Gesamtkosten nach ÖNORM B 8110-4 bzw. ÖNORM M 7140. So ist sichergestellt, dass man anstatt mit Einzelmaßnahmen zu starten, einen Sanierungsfahrplan erhält, mit dessen schrittweiser Umsetzung von gut aufeiander abgestimmten Maßnahmen ein klimaneutrales Gebäude bis zum Jahr 2040 erreicht. 

Sind „Lithium-Ionen-Akkus“ für den „Hausgebrauch“ brandgefährlich?

Die stationären Lithium-Akkus für den „Hausgebrauch“ sind mittlerweile alle, zumindest die in Österreich verkauft werden dürfen, nicht mehr reine „Lithium-Ionen-Akkus“, weil der Elektrolyt mit z.B. Eisenphosphat, Nickel Kobalt Aluminium Oxid (NCA) oder Nickel Mangan Kobalt Oxid (NMC) versetzt ist und daher bei einem Zwischenfall nicht mehr brennt aber noch glühen kann. Bauträger müssen aus Gründen des Brandschutzes alle elektrischen Systeme, zumindest in großvolumigen Wohnbauten, dazu zählen eben auch Akkumulatoren, innerhalb von separaten Brandschutzabschnitten installieren. Die Akkus auf Salzwasser-Basis sind keine Ausnahme, weil das Gehäuse aus Kunststoff brennbar ist.

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