Im Rahmen einer Beratung wird ein auf Basis der energetischen Bewertung des Bestandsgebäudes, des Heizungssystems und den örtlichen Gegebenheiten angepasstes Gesamtsanierungskonzept erstellt. Darin enthalten sind für die Sanierung notwendige Maßnahmen, sowie deren technisch richtige Umsetzungsreihenfolge, die Angaben zu den Vollkosten der einzelnen Szenarien und auch Förderungsmöglichkeiten. Die technischen Beratungen richten sich nach den Vorgaben der OIB Richtlinie 6, die Berechnungen zu den Gesamtkosten nach ÖNORM B 8110-4 bzw. ÖNORM M 7140. So ist sichergestellt, dass man anstatt mit Einzelmaßnahmen zu starten, einen Sanierungsfahrplan erhält, mit dessen schrittweiser Umsetzung von gut aufeiander abgestimmten Maßnahmen ein klimaneutrales Gebäude bis zum Jahr 2040 erreicht.